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ASG Gebäudereinigung GmbH

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Unsere Leistung

ASG Gebäudereinigung verpflichtet sich den Auftrag gemäss Leistungsverzeichnis und zugeordneten Detailunterlagen auszuführen.

ASG Gebäudereinigung stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Maschinen, Geräte und Werkzeuge zur Verfügung. Die Lieferung von Auffüllmaterialien wie z.B. Toilettenpapier, Seife, Handtuchrollen, Servietten, Plastikabfallsäcke, Entsorgungsgebühren, etc. sind im Preis nicht inbegriffen.

ASG Gebäudereinigung setzt die erforderliche Anzahl zuverlässiger Mitarbeiter ein, sorgt für die Rekrutierung und fachgerechte Einführung sowie den Ersatz bei Abwesenheitsfällen.

An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungen durchgeführt, was bereits im Preis einkalkuliert ist und keine Reduktion des monatlichen Pauschalbetrages zur Folge hat.

Sondereinsätze vor oder nach Feiertagen, sowie weitere zusätzliche erbrachte Leistungen, welche nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, werden in Regie verrechnet.

Änderungen und Anpassungen des Auftrages müssen ASG Gebäudereinigung mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

2. Auftragsausführung

Voraussetzungen:
Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass das Reinigungspersonal Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Hilfsräumen hat und stellt ASG Gebäudereinigung, wenn erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung. Schlüssel dürfen nur an zeichnungsberechtigte Mitarbeiter abgegeben werden.

Der Auftraggeber stellt ASG Gebäudereinigung das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom, sowie einen geeigneten Platz zur Unterbringung der Reinigungsgeräte und Produkte unentgeltlich zur Verfügung.

Ist ASG Gebäudereinigung ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung verhindert oder darin behindert, ist der Preis geschuldet, auch wenn der Auftrag nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität oder Quantität ausgeführt ist.

Verhalten der Mitarbeiter:
ASG Gebäudereinigung verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte zur Einhaltung der zuständigen Hausordnung des Auftraggebers anzuhalten.

Während der Arbeit besteht für die ASG Gebäudereinigung -Mitarbeiter Alkohol- und Rauchverbot.

Die Mitarbeiter von ASG Gebäudereinigung sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Schweigen verpflichtet. Jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Verletzung des Dienst und Betriebsgeheimnisses führen könnten, sind den Mitarbeitern von ASG Gebäudereinigung untersagt.

Das Personal von ASG Gebäudereinigung enthält sich jeglicher Benützung von Betriebseinrichtungen, Anlagen usw. ausgenommen sanitäre und elektrische Einrichtungen im Rahmen der Auftragserledigung.

Das für die Arbeitsausführung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Wasser und Strom werden sparsam benutzt.

3. Die Reinigung

Der Auftrag erfolgt nach professionellen Reinigungsstandards und anhand der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.

Der Auftraggeber stellt für das Deponieren von Altpapier die nötigen Behälter zur Verfügung. Das übrige Abfallmaterial wird in den im Auftragsprojekt vorhandenen Gebinden für eine umweltgerechte Entsorgung deponiert.

Qualitätssicherung:
Die Vertragspartner pflegen periodisch Kontakte, deren zeitliche Festlegung in gemeinsamer Absprache erfolgt.

ASG Gebäudereinigung lässt die Auftragsausführung in regelmässigen Abständen, während oder nach der Reinigung durch speziell für diese Kontrollfunktion ausgebildete Mitarbeiter überprüfen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beanstandungen, insbesondere, die nicht vertragsgemässe Ausführung von Dienstleistungen, innert drei Arbeitstagen seit Feststellung schriftlich an die zuständige ASG Gebäudereinigung Niederlassung zu melden.

Schäden:
Allfällige Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers aus der Auftragsausführung sind innert 5 Tagen an ASG Gebäudereinigung zu melden. ASG Gebäudereinigung wir Ihre Haftpflichtversicherung

(Garantiesumme von CHF 5 Mio. pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen) umgehend mit der Schadenserledigung beauftragen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Versicherungsleistung beschränkt.

4. Auftragsdauer, Zahlung, Kündigung

Dauer, Kündigung:
Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Kündigungsfirst beträgt 6 Monate auf jedes Kalendermonatsende mit Ausnahme des Monats Dezember.

Aufgrund der von ASG Gebäudereinigung getätigten Investitionen schuldet der Auftraggeber in jedem Fall den Auftragspreis für die ersten 12 Monate.

Abgaben, Gebühren:
Die aus dem vorliegenden Auftrag erwachsenden Gebühren und Abgaben (wie namentlich Mehrwertsteuer, bestehende oder neu erhobene Entsorgungsabgaben und dergleichen) trägt der Auftraggeber jeweils in der Höhe der ASG Gebäudereinigung belasteten Beträge.

Preisanpassungen:
Erhöhen sich die Lohnkostenfaktoren ausserhalb des Einflussbereiches von ASG Gebäudereinigung (wie namentlich durch gesamtarbeitsvertragliche Lohnerhöhungen, Erhöhungen von Sozial-oder Privatversicherungsbeiträgen) ist ASG Gebäudereinigung berechtigt, den Auftragspreis um das Prozentmass der Lohnkostenerhöhung ohne Kündigung anzupassen.

Rechnungsstellung:
Die Rechnungsstellung für diesen Auftrag erfolgt jeweils zu Beginn des Monates. Der Auftraggeber überweisst den Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

5. Weitere Bestimmungen

Abwerbung:
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, während der Vertragsdauer gegenseitig kein Personal abzuwerben.

Gerichtsstand:
Differenzen bereinigen die Parteien, wenn immer möglich, im direkten Gespräch. Im Streitfall gilt Gerichtsstand Döttingen.

ASG Gebäudereinigung GmbH